FAQs Passive Dosimetrie

FAQs Passive Dosimetrie

Fordern Sie eine unverbindliche Offerte ganz einfach per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular an. Geben Sie uns dafür bitte den Namen Ihres Unternehmens, die Anschrift sowie das gewünschte Startdatum an.

Bei einem Inhaberwechsel ist eine schriftliche Kündigung durch den bisherigen Inhaber oder die bisherige Inhaberin erforderlich. Eine E-Mail an info@dosilab.ch mit dem Kündigungsdatum (in der Zukunft) sowie dem Kündigungsgrund (z.B. Praxisübergabe) genügt. Nach Erhalt der Kündigung bestätigen wir diese und erstellen die Schlussrechnung. Mit dem Nachfolger oder der Nachfolgerin wird anschliessend ein neuer Vertrag abgeschlossen. Für die Offerte benötigen wir den Praxisnamen, die Adresse und die E-Mail-Adresse.

Nein, An- und Abmeldungen sowie alle personellen Änderungen müssen schriftlich gemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Online-Formular im Menüpunkt „Formular/Kontakt“ (kein Login erforderlich) oder erfassen Sie die Änderungen über unsere Online-Plattform dosiWEB (Kontoregistrierung erforderlich).

Nein, sobald ein Dosimeter verpackt und versendet wurde, muss es nach der Rücksendung gemessen werden. Sowohl der Kunde als auch das BAG erhalten das Messergebnis. Eine rückwirkende Abmeldung von Dosimetern ist daher nicht möglich.

Alle Änderungen, die uns bis zum 10. Tag des Folgemonats erreichen, werden für die Verpackung des nächsten Monats berücksichtigt. Änderungen, die uns nach dem 10. Tag eines Tragemonats erreichen, werden erst für die nächste Trageperiode berücksichtigt.

"P" steht für "packed", was bedeutet, dass das Dosimeter verpackt und an den Kunden verschickt wurde, aber noch keine Messung vorliegt. Dieser Fall tritt ein, wenn das Dosimeter zum Zeitpunkt der Erstellung des Dosisberichts noch nicht bei Dosilab eingegangen ist.

Der Versand der neuen Dosimeter ist so terminiert, dass diese zwischen dem 25. und dem letzten Tag des jeweiligen Monats bei den Kunden eintreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.

Dosimeter müssen spätestens am 10. Tag des Monats, der auf den Tragemonat folgt, zurückgesendet werden.

Wir bitten Sie, die Dosimeter in der blauen Transport-Box zurückzusenden und die vorfrankierte Rücksendeetikette aussen anzubringen. Sollten Sie keine blaue Transport-Box zur Verfügung haben, können die Dosimeter auch in einem gepolsterten Couvert versendet werden. Bitte verwenden Sie keine normalen Papiercouverts, da diese durch die Sortiermaschinen der Post beschädigt werden können, was zum Verlust der Dosimeter führen würde.

Bitte retournieren Sie die vorhandenen Dosimeter innerhalb der vorgegebenen Frist. Fehlende Dosimeter können später nachgesendet werden. Sollte ein Dosimeter nach 60 Tagen noch nicht zurückgegeben worden sein, erhalten Sie auf jeden Fall ein Erinnerungsschreiben.

Der Versand der Erinnerungsschreiben erfolgt automatisch. Es kann vorkommen, dass sich der Versand eines Erinnerungsschreiben mit der Retournierung eines Dosimeters überschneidet. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir dies prüfen können.

Nein, Dosimeter werden von Dosilab stets für eine bestimmte Trageperiode ausgestellt, die durch die Monatsangabe und den Farbcode gekennzeichnet ist. Nach Ablauf dieser Periode müssen die Dosimeter von unserem Labor ausgewertet werden. Eine Verwendung eines Dosimeters über die definierte Trageperiode hinaus kann zu ungenauen oder falschen Messwerten führen.

Das Ganzkörperdosimeter muss grundsätzlich auf Brusthöhe getragen werden, es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. sollte das Dosimeter bei einer Schwangerschaft auf Bauchhöhe getragen werden). Details sind der Anleitung des BAGs sowie der Schweizerischen Dosimetrieverordnung, Art. 8, zu entnehmen.

In der Schweiz gibt es zwei Kategorien.

Kategorie A) Personen, die eine effektive Dosis von über 6 mSv, eine Äquivalentdosis für die Augenlinse von über 15 mSv oder eine Äquivalentdosis für Haut, Hände oder Füsse von über 150 mSv pro Jahr erreichen können.

Kategorie B) Personen, die nicht in Kategorie A fallen und bei denen ein vernachlässigbares Risiko besteht.

Die genaue Definition der Klassifizierung ist unter Art. 52 der Strahlenschutzverordnung (StSV) zu finden.

Mit dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StSV) am 01.01.2018 ist das obligatorische, gelbe Dosisdokument entfallen. Dennoch haben beruflich strahlenexponierte Personen ein Anrecht auf eine lückenlose Dokumentation ihrer Dosiswerte, wofür der Bewilligungsinhaber oder die Bewilligungsinhaberin verantwortlich ist. Vorlagen zur Dokumentation sind auf der entsprechenden BAG-Seite zu finden.

Auf dem Resultateblatt sind bei jeder Person die Werte Hp (10) und HP (0.07) zu sehen. Auf dem Dosisdokument tragen Sie den für ein Jahr akkumulierten Wert Hp (10) in der Spalte Hp ein und den für ein Jahr akkumulierten Wert Hp (0.07) in der Spalte Hs ein. Die Legende zu den Spalten befindet sich auf dem Dosisdokument rechts von der Tabelle.

Ja, für jeden Standort ist ein separates Dosimeter erforderlich, da sonst eine Dosis nicht eindeutig einem Standort (oder einem Gerät) zugeordnet werden kann. Die Trägerin oder der Träger muss die Monatsdosen den anderen Praxen mitteilen.

Ja, unter 16-Jährige dürfen jedoch grundsätzlich nicht beruflich strahlenexponiert sein.

Das Dosimeter ist auf Bauchhöhe zu tragen. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen, damit wir die niedrigeren Grenzwerte während der Schwangerschaft in unserem System vermerken können. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bei weiteren Fragen stehen wir oder das BAG Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Da eine Person bestrahlt wurde, handelt es sich um eine dringende Messung. Bitte senden Sie das Dosimeter per A-Post (von der Praxis frankiert) in einer blauen Box oder gut verpackt in einem Luftpolstercouvert an die Leitung Personendosimetrie, Dosilab AG. Der Vorfall ist zudem umgehend und so konkret wie möglich per E-Mail an die Dosilab AG zu melden. Bitte beschreiben Sie den genauen Vorfall sowie das betroffene Dosimeter (Träger, Tragmonat, Art des Dosimeters, z. B. Ganzkörperdosimeter oder Überschürzendosimeter). Ein Ersatzdosimeter kann telefonisch bestellt werden.

Ein Ersatzdosimeter kann telefonisch bestellt werden. Stellen Sie sicher, dass auf keinen Fall die Person, sondern nur das Dosimeter bestrahlt wurde. Der Vorfall ist so konkret wie möglich per E-Mail vor dem Rückversand des Dosimeters der Dosilab AG zu melden. Zu Beschreiben sind der genaue Vorfall sowie das betroffene Dosimeter (Träger, Tragmonat, Art des Dosimeter wie z. B. Ganzkörperdosimeter oder Überschürzendosimeter). Nach Erhalt des Ersatzdosimeters kann das bestrahlte Dosimeter in der blauen Box zusammen mit den anderen Dosimetern retourniert werden.

FAQs Rechnungswesen Passive Dosimetrie

FAQs Rechnungswesen Passive Dosimetrie

Die Dosilab AG berechnet dem Kunden in der Akontorechnung etwa 80% der voraussichtlichen Jahresgebühren. Die in Rechnung gestellte Anzahl an Dosimetern entspricht somit ca. 80% der jährlich benötigten Menge pro Betrieb, basierend auf der effektiv benötigten Anzahl im Tragemonat Januar.

Die Dosilab AG erstellt jeweils Ende Jahr eine Schlussabrechnung für die Anzahl der effektiv verwendeten Dosimeter sowie für die gesamten Transportkosten, abzüglich der erhaltenen Akontozahlung.

Eine zusätzliche Rechnung kann für folgende Posten anfallen: 1) Rechnung für die Dosimetriedienstleistungen: Für Kunden mit einer sehr grossen Anzahl verwendeter Dosimeter können anstatt Akonto- und Schlussrechnungen Quartalsrechnungen für die effektiv verwendete Anzahl Dosimeter ausgestellt werden. 2) Rechnung für verlorene Dosimeter (nach Benachrichtigung durch den Kunden oder falls die fehlenden Dosimeter nach der in den Erinnerungsschreiben erwähnten Fristen noch immer nicht retourniert worden sind). 3) Rechnung für durch den Kunden beschädigte Dosimeter

Wir können bereits verrechnete Dosimeter leider nicht mehr gutschreiben, auch wenn sie nachträglich noch auftauchen (siehe AGBs).

Wir stellen zwei Mal im Jahr eine Rechnung aus: eine Akontorechnung zu Beginn des Jahres und eine Schlussrechnung am Ende des Jahres. Der Betrag auf der Schlussrechnung ist in der Regel niedriger als auf der Akontorechnung. Daher wird der zu viel gezahlte Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zurücküberwiesen. Eine automatische Verrechnung des doppelt bezahlten Betrags mit der nächsten Rechnung ist aus technischen und buchhalterischen Gründen nicht möglich.

FAQs Aktive Dosimetrie

FAQs Aktive Dosimetrie

Als Erstes sollten Sie das APD in einen anderen Slot der Station einstecken, da so ein Reset des Dosimeters erfolgen kann. Sollte dies nicht funktionieren, kann das Dosimeter wie folgt zurückgesetzt werden:
Stechen Sie mit einer Büroklammer den schwarzen Punkt auf dem 'Reset'-Etikett auf der Rückseite des APD durch.
Drücken Sie die Büroklammer so weit hinein, bis Sie einen Widerstand spüren (Reset-Knopf).
Das APD setzt sich anschliessend automatisch zurück.
Sie können das Dosimeter danach wieder in einen Slot der Station einstecken. Sollte das APD weiterhin rot aufleuchten oder kein grüner Punkt auf dem Bildschirm erscheinen, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst von Dosilab.

Der rote Balken mit dem Kommentar "DB Defekt" oder "Server Defekt" erscheint, wenn die Kommunikation mit dem Server unterbrochen wurde. Bitte prüfen Sie das Netzwerk Ihrer Organisation.

Falls dieser Knopf nicht mehr funktioniert, kann der Bildschirm des APD leider nicht mehr eingeschaltet werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir die Rücksendung und Reparatur organisieren können.